Teilnahmebedingungen

Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Rahmen der Veranstaltung Jedermannlauf an einem der ausgeschriebenen Bewerbe teilnehmen. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustandekommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung Jedermannlauf erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter oder Sponsoren der Veranstaltung Jedermannlauf noch gegen die Stadt Salzburg oder deren Vertreter Ansprüche wegen Verletzungen und Schäden jeder Art geltend machen, die mir im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung Jedermannlauf entstehen könnten. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung bei jeder Witterung stattfindet. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug” wie z.B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc., das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen.

Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Lauf ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mir mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Ich bin damit einverstanden, dass die bei meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Rahmen meiner Teilnahme an der Veranstaltung Jedermannlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in allen Medien ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen. Ich versichere, dass mein bei der Anmeldung angegebenes Geburtsjahr richtig ist und ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werden kann, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere Teile davon unkenntlich mache.

Die Teilnahme an einem Bewerb der Veranstaltung Jedermannlauf unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes” ist aus sicherheitstechnischen Gründen nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skates und anderer Fortbewegungsmittel sowie die Mitnahme von „Babyjogger” (Laufkinderwägen) oder Tieren ist nicht erlaubt und hat die Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers zur Folge!

Jeder ausgegebene Zeitnehmungschip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer von der Firma Pentek Timing auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für das Zeiterfassungssystem als Ganzes. Falls es durch ein technisches Gebrechen des Zeiterfassungssystems der Firma Pentek Timing zu keiner Zielzeit kommt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes.

Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der Betreffenden von der Veranstaltung und/oder eine Disqualifikation auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können. Tritt ein angemeldeter Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Die Bezahlung der Nenngebühr wird mit der Anmeldung fällig.

Ich anerkenne, dass sich die Veranstalter der Veranstaltung Jedermannlauf das Recht vorbehalten, mich bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden elektronisch gespeichert.)